Dr. Tobias A. Liebau, geb. 1973 in Fulda, studierte ab 1994 in Bayreuth und Innsbruck Rechtswissenschaften mit wirtschaftwissenschaftlicher Zusatzausbildung. Das Erste Juristische Staatsexamen legte er 1999 in Bayreuth ab. Von 1999 bis 2002 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Gerhard Dannecker an der Universität Bayreuth tätig. Im Anschluss erhielt er ein Stipendium der Hanns-Seidel-Stiftung, um seine Dissertation zum Thema „,Ne bis in idem in Europa“ – Zugleich ein Beitrag zum Kartellsanktionenrecht in der EU und zur Anrechnung drittstaatlicher Kartellsanktionen“ fertig zu stellen. Diese Arbeit wurde am 30. Jahrestag der Universität Bayreuth als hervorragende Leistung mit dem Preis der Stadt Bayreuth ausgezeichnet. Das Zweite Juristische Staatsexamen absolvierte er im Jahr 2006 in Bayreuth. Während des Referendariats war Dr. Liebau als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Dr. h.c. Harro Otto an der Universität Bayreuth tätig. Sein Wahlpflichtpraktikum verbrachte er in den USA am Lehrstuhl von Prof. Markus D. Dubber, State University of New York at Buffalo. Im Juni 2006 trat er als Associate in die angesehene Frankfurter Sozietät „Feigen – Graf“ ein. Dr. Liebau war hier im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, namentlich des Korruptionsstrafrechts sowie des Betrugs- und Untreuestrafrechts tätig.
Im Jahr 2007 entschloss sich Dr. Liebau, selbstständig als Rechtsanwalt tätig zu werden. Seit Mai 2007 hat er sich in Bayreuth mit Dr. Carsten Niewerth in einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen. Seine Praxisschwerpunkte bilden das Strafrecht, insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht und das Wirtschaftsrecht.




